Gutachten
Fundierte Stellungnahmen auf Basis wissenschaftlicher Analysen von psychischen Funktionen und Verhaltensweisen.
Psychotherapeutische Gutachten analysieren und bewerten Veränderungen im Verhalten und Zustände psychologischen Leidens, die durch psychosoziale und/oder psychosomatische Faktoren verursacht werden. Im Mittelpunkt des Gutachtens stehen spezifische Fragen des Klienten. Abhängig vom Auftraggeber unterscheidet man zwischen Privatgutachten, Gerichtsgutachten, Gutachten für Verwaltungsbehörden, Parteiengutachten sowie Obergutachten (im Fall sich widersprechender Erstgutachten).
Analysen und Bewertungen der Gutachten basieren auf den Prinzipien der psychotherapeutischen Wissenschaft und sollen eine unparteiische, objektive und fachspezifische Beurteilung ermöglichen.
Angebotene Gutachten
- Gutachten bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)
- Sperrfristverkürzungen
- Zuverlässigkeitsuntersuchung nach dem Luftsicherheitsgesetz (ZÜP)
- Gerichtsgutachten, z. B. bei Familienkonflikten, Sexualdelikten und anderen Delinquenzen
- Privatgutachten, z. B. bei Legasthenie
- Parteiengutachten
Hinweis zur Befangenheit
Bitte beachten Sie, dass Gutachten aufgrund von absoluter Befangenheit nicht bei laufenden oder abgeschlossenen Therapien erstellt werden können. Nicht ausgeschlossen sind Stellungnahmen und Prognosen zum Therapieverlauf.
Für die Vorbereitung auf eine MPU arbeiten wir mit MPU-Beratung Online zusammen.